Strauch- und Heckenschnitt

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Professioneller Strauch- und Heckenschnitt

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Warum ist Strauch- und Heckenschnitt wichtig?

Strauch- und Heckenschnitt ist entscheidend für die Gesundheit und Ästhetik der Pflanzen. Durch den Schnitt werden alte und kranke Zweige entfernt, was das Wachstum neuer Triebe fördert und die Pflanze vital hält. Zudem wird die Form und Dichte der Sträucher und Hecken verbessert, was sowohl für die Optik des Gartens als auch für den Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren vorteilhaft ist. Regelmäßiger Schnitt verhindert auch die Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen.

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Foto von Laurent Beique auf Unsplash

Wann sollten Sträucher und Hecken geschnitten werden?

Sträucher und Hecken sollten idealerweise im Frühjahr oder Herbst geschnitten werden. Radikale Rückschnitte sollten außerhalb der Brutzeiten von Vögeln erfolgen, also zwischen dem 1. März und 30. September vermieden werden. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Pflanzenart ab: Frühjahrsblüher sollten nach der Blüte geschnitten werden, während sommerblühende Sträucher im späten Winter oder frühen Frühjahr geschnitten werden sollten.

Kann man Sträucher und Hecken auch im Sommer schneiden?

Ja, Sträucher und Hecken können auch im Sommer geschnitten werden, aber es gibt einige Einschränkungen zu beachten. Ein leichter Formschnitt ist im Sommer möglich und kann helfen, die Pflanzen in Form zu halten. Jedoch sollten radikale Rückschnitte vermieden werden, da sie die Pflanzen stressen können. Zudem müssen die Brutzeiten von Vögeln berücksichtigt werden, die in der Regel zwischen dem 1. März und 30. September liegen. Es ist wichtig, darauf zu achten, keine nistenden Vögel zu stören.

Kosten für Sträucher- und Heckenschnitt

Die Kosten für den Sträucher- und Heckenschnitt variieren je nach Größe und Art der Pflanzen sowie dem Arbeitsaufwand. Größere und dichter bewachsene Hecken oder Sträucher erfordern mehr Zeit und Aufwand, was die Kosten erhöhen kann. Zusätzliche Dienstleistungen wie die Entsorgung des Schnittguts können ebenfalls die Gesamtkosten beeinflussen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Q: Vogelschutz beim Heckenschnitt?

A: Beim Heckenschnitt ist der Vogelschutz von großer Bedeutung. In Deutschland ist das Schneiden von Hecken während der Brutzeit vom 1. März bis 30. September gemäß Bundesnaturschutzgesetz stark eingeschränkt. Leichte Formschnitte sind erlaubt, solange keine Nester gestört werden. Vor dem Schnitt sollte die Hecke auf Nistplätze überprüft werden. Wenn Vögel in der Hecke nisten, sollte der Schnitt verschoben werden, bis die Brutzeit vorbei ist. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Lebensraum und den Fortpflanzungserfolg von Vögeln zu schützen.

Q: Wann darf man in Bayern Sträucher und Hecken schneiden?

A: In Bayern dürfen Sträucher und Hecken gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschnitten werden. Während der Brut- und Nistzeit vom 1. März bis zum 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um den Lebensraum von brütenden Vögeln nicht zu gefährden. Es ist wichtig, vor dem Schnitt auf Nistplätze zu achten und gegebenenfalls den Schnitt zu verschieben, um den Schutz der Vögel zu gewährleisten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Sie einen Strauch oder eine Hecke schneiden sollen, ist es immer ratsam, uns zu kontaktieren.

Q: Wann darf man in Baden-Württemberg Sträucher und Hecken schneiden?

A:In Baden-Württemberg dürfen Sträucher und Hecken gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz § 39 nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar radikal geschnitten oder gerodet werden. Dies dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die Hecken und Sträucher als Lebensraum nutzen.

Während der Brutzeit vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, solange keine Nistplätze gestört werden. Es ist wichtig, vor dem Schnitt auf Nester und andere Anzeichen von Tieraktivität zu achten, um den Lebensraum der Tiere nicht zu gefährden.

Diese Regelung findet sich im Bundesnaturschutzgesetz und wird in allen Bundesländern, einschließlich Baden-Württemberg, angewendet.

Q: Was besagt das Bundesnaturschutzgesetz § 39?

A: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 regelt den Schutz von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Es besagt, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September keine radikalen Rückschnitte oder Rodungen vorgenommen werden dürfen, um den Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren während der Brut- und Nistzeit zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jedoch erlaubt, solange keine Nistplätze gestört werden. Ziel ist es, die Artenvielfalt zu erhalten und den Fortpflanzungserfolg der Tiere nicht zu gefährden.

Q: Wie sollte ich Heckenschnitt entsorgen?

A: Heckenschnitt sollte umweltfreundlich entsorgt werden. Hier sind einige Optionen:

  1. Grüngutcontainer: Viele Kommunen bieten spezielle Container für Gartenabfälle an.
  2. Kompostierung: Heckenschnitt kann kompostiert und später als Dünger verwendet werden.
  3. Grünschnittdeponien: Lokale Entsorgungsbetriebe haben oft Annahmestellen für Grünschnitt.
  4. Biotonne: Kleinere Mengen können in die Biotonne gegeben werden.
  5. Häckseln: Der Schnitt kann gehäckselt und als Mulch im Garten verwendet werden.

Vermeiden Sie das Verbrennen von Heckenschnitt, da dies umweltschädlich und oft verboten ist.
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Q: Kann mein Nachbar Heckenschnitt verlangen?

A: Ja, ein Nachbar kann unter bestimmten Umständen den Heckenschnitt verlangen. Wenn die Hecke über die Grundstücksgrenze wächst und dadurch sein Grundstück beeinträchtigt, hat er das Recht, Sie zur Pflege und Rückschnitt der Hecke aufzufordern. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und kommunaler Satzung variieren. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Zweifelsfall können lokale Ordnungsämter oder Rechtsberatungen weiterhelfen.

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